Dieser Artikel berührt nicht die Zurechnung eines Verhaltens zu einem Staat, gleichviel in welcher Beziehung es zu dem der betreffenden Bewegung steht, wenn dieses Verhalten auf Grund der Artikel 4 bis 9 als Handlung dieses Staates zu gelten hat.
本条不妨把任
按第4条至第9条的规定应视
该国行
的任
行
归于该国,无论该行
与有关运动的行
相关。